Informationen zum Goitzsche Fest[ival] 2018
Liebe GF Fans und Besucher des Goitzsche Fest[ival] 2018
So kurz vor unserem Festival haben wir noch mal alle Infos zusammen gefasst, die wichtig sein könnten.
Sollten wir etwas vergessen haben, oder bei euch noch die ein oder andere zusätzliche Frage auftauchen, schreibt uns einfach an. Wir beantworten die Fragen dann so schnell wie möglich.
ANREISE:
Anschrift: Halbinsel Pouch, Bitterfelder Straße,
06774 Pouch
Anreise mit dem PKW
Pouch liegt in Mitteldeutschland, genau zwischen Halle, Dessau und Leipzig, nur wenige Kilometer von der Stadt Bitterfeld entfernt.
Aus Richtung Halle/Leipzig:
Fahrt die A9 bis Abfahrt „Halle/Bitterfeld“ und weiter auf die B100 Richtung Bitterfeld. Ab Bitterfeld geht es weiter über die B100/B183 durch Mühlbeck, der nächste Ort ist Pouch.
Aus Richtung Dessau:
Verlasst die A9 an der Anschlussstelle „Wolfen/Bitterfeld“ oder fahrt über die B183a Richtung Bitterfeld. Ab Bitterfeld geht es auf die B100/B183 durch Mühlbeck. Nächster Ort ist Pouch.
Aus Richtung Wittenberg:
Auf der B2 Richtung Bitterfeld/Leipzig, eigentlich Abfahrt über die B100 Richtung Bitterfeld/Pouch. Allerdings ist die bei Gräfenhainichen gesperrt. Umleitungen folgen. In Pouch sind die letzten Meter zum Festivalgelände ausgeschildert.
Anreise mit der Bahn
Mit der Bahn bis Bahnhof Bitterfeld und ab dort mit der Buslinie 422 nach Pouch.
Den Linienplan findet ihr hier: https://www.mein-bus.net/upload/Fahrplan/Fahrplanaushang/Bitterfeld/2017-12-10/422_17-12-10.PDF
Alternativ kann natürlich auch ab dem Bahnhof mit einem Taxi gefahren werden. Die Taxen sind informiert und werden bei Zugankünften vor Ort sein.
CAMPINGPLATZ
Freitag den 17.8.18, ab 15:00 Uhr öffnet der Campingplatz für euch. Unser Personal wird euch vor Ort einweisen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Wir haben den Campingplatz in verschiedene Bereiche aufgeteilt und bitten Euch den Anweisungen der Helfer und Ordner folge zu leisten.
Das Campen auf dem Festivalcampingplatz ist nur mit gültigem Ticket erlaubt. Tickets können noch vor Ort erworben werden.Der Bereich A ist für Fanclubmitglieder reserviert und wird gegebenenfalls aufgefüllt.
Rettungswege sind markiert und frei zu halten. Ab Auffahrt auf das Festivalgelände muss das Abblendlicht und die Warnblinkanlage eingeschalten sein.
Camping ist grundsätzlich direkt am KFZ möglich, einen Anspruch darauf hat der Besucher nicht. Die Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist untersagt. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden. Der zugewiesene Standplatz ist aus Brandschutzgründen regelmäßig von Müll zu befreien, der Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen zu entsorgen
Grundsätzlich gilt, dass sich jeder Besucher so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Personen ist verboten. Es ist untersagt, Gegenstände auf andere Besucher oder Zelte zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten, Sachen zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen. Ab 24 Uhr ist die Lautstärke von Musikanlagen generell auf ein für die Campinggemeinschaft verträgliches Maß zu reduzieren. Stromaggregate dürfen nur betrieben werden, wenn sie betriebssicher sind und solange keine Umweltgefährdung zu befürchten ist und die Abgase keine Personen gefährden sowie sich kein anderer Gast vom Lärm belästigt fühlt.
Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Shirts (von Bands) mit rechtsradikalem Hintergrund, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art (zusammen „Verbotene Gegenstände“) dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder dort verwendet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Grillen ist erlaubt, offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.
Es sind ausschließlich geprüfte und technisch einwandfreie, im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen (nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
In Fahrzeugen verbaute Flüssiggasanlagen müssen eine gültige Gasdruckprüfung aufweisen.
Nach dem Grillen muss die Kohle ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr, Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Aggregate bis 2 KW Ausgangsleistung sind auf den Park- und Campingflächen zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind und insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 24.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Aggregate sind in technisch einwandfreiem Zustand einzusetzen. Es dürfen nur geprüfte und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Aggregate in Betrieb genommen werden.
Die Abreise vom Campingplatz muss am Sonntag bis 12 Uhr erfolgen. Die anwesenden Securitys werden die Abreise absichern und gegebenenfalls darauf hinweisen, dass der Platz noch aufgeräumt werden muss.
ÖFFNUNGSZEITEN / INFOS zum FESTIVALGELÄNDE
Das Festivalgelände öffnet am Freitag, 17.08.18 um 19 Uhr teilweise die Tore.
Ab 20 Uhr beginnt dann die Warm Up Party mit DJ SAUBAZZI vom AGF Radio. Eintritt für Festivalticketinhaber ist frei, ansonsten kostet das Warm Up Party Ticket 5 Euro.
Am Samstag, den 18.8.18 erfolgt ab 16:00 Uhr. Programmbeginn ist 17 Uhr. Ende des Bühnenprogramms ist ca. 1:00 Uhr.
Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich.
Wir behalten uns das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Mitführen von verbotenen Gegenständen (Waffen, Drogen, Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art, sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art etc.), ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Festivalgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
Kinder und Jugendliche unter 5 Jahren haben keinen Zutritt auf das Konzertgelände. Kinder und Jugendliche im Alter von 5-16 dürfen das Festivälgelände in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Für Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist der Eintritt frei.
GASTRONOMIE
Wir halten wieder abwechslungsreiche Gastronomie für euch bereit. Auch im Bereich des Campingplatzes wird es Gastronomie geben, welche am Samstag und Sonntag ein Frühstücksangebot im Sortiment hat.
Am Freitag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr werden die Jungs der Goitzsche Front persönlich im Bierwagen stehen und den Ausschank betreuen. Wer also Lust auf ein von Bocki und Co. gezapftes Bier hat, der sollte sich am Bierwagen vor dem Festzelt einfinden.
RAHMENPROGRAMM
Am Samstag findet von 10 bis ca. 16 Uhr ein Beachvolleyballturnier statt. Das Spielfeld befindet sich ca. 400m vom Campingplatz, in der Nähe der WakeBoard Anlage.
Goitzsche Front wird selbst am Turnier teilnehmen. Über Zuschauer freuen sich die Mannschaften und auch für das leibliche Wohl wird vor Ort gesorgt.